Anbieter und Vertragspartner der angebotenen Leistung ist:
MORE THAN OFFICE
Katja Neuendorf
Finkenweg 36B, 14641 Wustermark
www.morethanoffice.de
email@morethanoffice.de
Telefon: +49 33234 243071
Steuernummer: 05125202316
§ 1 GELTUNGSBEREICH
- Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) von MORE THAN OFFICE (im Folgenden: MTO). Inhaberin ist Frau Katja Neuendorf. Die AGB regeln nach Maßgabe eines zwischen MTO und dem Auftraggeber separat zu schließenden Leistungsvertrages die beiderseitigen Vertragspflichten zwischen MTO und dem Auftraggeber.
- MTO erbringt alle Leistungen für den Auftraggeber ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt MTO nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
- MTO bietet die folgenden Leistungen an:
Service- Büromanagement
Interne Audits DIN EN ISO 19011
Qualitätsmanagement Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Beschwerdemanagement
Verbesserungsmanagement
Dokumentenmanagement
Erstellen von Statistiken oder Präsentationen
§ 3 LEISTUNGSANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS
- MTO erstellt auf Anfrage ein Angebot für die zu erbringenden Leistungen (Leistungsangebot). Das Leistungsangebot definiert verbindlich den von MTO zu erbringenden Leistungsumfang, den Leistungszeitraum sowie zu beachtenden Besonderheiten für die Vertragserfüllung. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die vereinbarte Tätigkeit. Ein Leistungserfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet.
- Der Vertrag zwischen MTO und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Bestätigung des Leistungsangebots durch den Auftraggeber mit dem vereinbarten Inhalt zustande. Die Schriftform ist auch durch E-Mail erfüllt.
- Änderungen des zu erbringenden Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, dies betrifft insbesondere zusätzlich zu erbringende Leistungen, Nebenabsprachen sowie Änderungen des Leistungszeitraumes.
- MTO ist berechtigt, ohne Einwilligung des Auftraggeber Teile der zu erbringenden Leistungen an Dritte (Unterauftragnehmer) zu vergeben, sofern eine vertragsgemäße Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt ist.
§ 4 RÜCKTRITT
- Der vereinbarte Leistungszeitraum ist mit Vertragsschluss verbindlich.
- Der Auftraggeber kann vor der Leistungserbringung durch MTO schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts gilt die folgende Stornierung-Staffel als vertraglich vereinbart:
- Ab dem 90. – 43. Kalendertag vor Leistungsbeginn 10% des Auftragswertes
- Ab dem 42. – 22. Kalendertag vor Leistungsbeginn 40% des Auftragswertes
- Ab dem 21. – 11. Kalendertag vor Leistungsbeginn 60% des Auftragswertes
- Ab dem 10. – 1. Kalendertag vor Leistungsbeginn 90% des Auftragswertes.
- Für das Rücktrittsdatum ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Schriftform oder elektronisch bei MTO maßgeblich.
- MTO behält sich vor, von der Leistungserbringung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, sofern Gründe auftreten, die seitens von MTO die Unmöglichkeit der Leistungserbringung im vereinbarten Leistungszeitraum begründen und durch MTO nicht zu vertreten sind, insbesondere Erkrankung, technische Probleme oder dauerhafte Verhinderung von MTO oder ausführenden Mitarbeiter:innen. MTO benachrichtigt den Auftraggeber rechtzeitig über die Verhinderung. Ein Schadensanspruch entsteht für den Auftraggeber daraus nicht. Bereits gezahlte Vergütungen werden dem Auftraggeber unverzüglich kostenfrei erstattet. MTO kommt für Kosten und Auslagen des Auftraggebers bei einer Absage oder Verschiebung, vorbehaltlich der Regelungen in § 6, nicht auf.
§ 5 VERGÜTUNG (PREISE, ZAHLUNG), ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebots oder Vertrag. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Rechnung. MTO behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zu akzeptieren.
- Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung zu begleichen. Zur eindeutigen Zuordnung ist vom Auftraggeber bei der Zahlung die jeweilige Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist MTO berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des derzeitigen allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
- Das Recht des Auftraggebers, Zahlungen zurückzubehalten beziehungsweise mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht diesem nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet, oder der Auftraggeber die Rechnung von MTO ohne Vorbehalte begleicht.
§ 6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNGSUMFANG
- MTO haftet, unbeschadet nachstehender Regelungen, uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MTO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden.
- MTO haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sofern MTO fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- MTO haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet MTO im Übrigen nicht. Die Teilnahme an einer Aktion des Freizeitservice erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Bei widrigen Wetterbedingungen finden aus Sicherheitsgründen keine geplanten Aktionen statt.
§ 7 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass MTO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig vorgelegt und erteilt werden. Auf Verlangen von MTO hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Der Auftraggeber stellt MTO sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt den Zugang zu sämtlichen für die Leistungserbringung notwendigen Örtlichkeiten für MTO sicher.
§ 8 DATENSCHUTZ
Die vom Auftraggeber überlassenen Daten werden von MTO ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. MTO behandelt die überlassenen Daten streng vertraulich. MTO gibt überlassene Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) nur weiter, sofern dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. MTO verkauft Kundendaten nicht an Dritte oder vermarktet diese Daten anderweitig. MTO versichert, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln. MTO versichert außerdem, Daten die in Zusammenhang mit dem Auftrag durch MTO auf dem System gespeichert wurden, unverzüglich nach Auftragserledigung, spätestens nach Rechnungsbegleichung durch den Kunden, unwiderruflich zu löschen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen MTO und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, der Geschäftssitz von MTO, bis auf weiteres ist dies Wustermark.
- Es gilt deutsches Recht.